Sprachheilunterricht

Sprachheillehrer/innen haben eine sprachheilpädagogische Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe besteht in der Unterstützung von Kindern mit Sprech- und/oder Sprachauffälligkeiten.

Schwerpunkte der sprachheilpädagogischen Betreuung:

  • Sprachheilpädagogische Abklärung aller Kinder bei Schuleintritt
  • Beratung von Eltern und Lehrer/innen
  • Sprachheilpädagogische Betreuung sprech- und/oder sprachauffälliger Schulkinder im Sprachheilunterricht an der jeweiligen Schule
  • Bei Bedarf Weiterleitung an andere Fachdienste (Fachmedizin, Logopädie, Ergotherapie, Psychologie usw.)

Ziele der sprachheilpädagogischen Betreuung:

  • Behebung oder Linderung von Artikulationsauffälligkeiten
    Störungen der Lautbildung und Lautverwendung bzw. phonetische und phonologische Störungen
  • Behebung oder Linderung von grammatischen Auffälligkeiten
    Störungen der Wort- und Satzbildung bzw. morphologische und syntaktische Störungen
  • Behebung oder Linderung von Sprachverständnisauffälligkeiten
    Störungen des Wortwissens und der Wortbedeutung bzw. lexikalische und semantische Störungen

Neben den oben genannten Sprech- und Sprachauffälligkeiten gibt es weitere Auffälligkeiten des Sprechens, bei denen Sprachheillehrer/innen den Eltern beratend beiseite stehen, um die passende außerschulische Betreuung für ihr Kind zu finden.