Sprachheillehrer/innen haben eine sprachheilpädagogische Zusatzqualifikation. Ihre Aufgabe besteht in der Unterstützung von Kindern mit Sprech- und/oder Sprachauffälligkeiten.
Schwerpunkte der sprachheilpädagogischen Betreuung:
- Sprachheilpädagogische Abklärung aller Kinder bei Schuleintritt
- Beratung von Eltern und Lehrer/innen
- Sprachheilpädagogische Betreuung sprech- und/oder sprachauffälliger Schulkinder im Sprachheilunterricht an der jeweiligen Schule
- Bei Bedarf Weiterleitung an andere Fachdienste (Fachmedizin, Logopädie, Ergotherapie, Psychologie usw.)
Ziele der sprachheilpädagogischen Betreuung:
- Behebung oder Linderung von Artikulationsauffälligkeiten –
Störungen der Lautbildung und Lautverwendung bzw. phonetische und phonologische Störungen - Behebung oder Linderung von grammatischen Auffälligkeiten –
Störungen der Wort- und Satzbildung bzw. morphologische und syntaktische Störungen - Behebung oder Linderung von Sprachverständnisauffälligkeiten –
Störungen des Wortwissens und der Wortbedeutung bzw. lexikalische und semantische Störungen
Neben den oben genannten Sprech- und Sprachauffälligkeiten gibt es weitere Auffälligkeiten des Sprechens, bei denen Sprachheillehrer/innen den Eltern beratend beiseite stehen, um die passende außerschulische Betreuung für ihr Kind zu finden.